Satzung

 der FREIEN LISTE Fröhstockheim - Rödelsee e.V.

vom 26.11.2021

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1.     Der Verein führt den Namen FREIE LISTE Fröhstockheim – Rödelsee.

 

2.     Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“.

 

3.     Der Verein hat seinen Sitz in 97348 Rödelsee.

 

4.     Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck

 

1.     Die FREIE LISTE Fröhstockheim - Rödelsee ist eine Vereinigung von parteipolitisch      ungebundenen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Rödelsee, die sich dem Wohle der Gemeinde im Besonderen verpflichtet fühlen.

 

2.     Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch die Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf kommunaler Ebene, um so zur politischen Willensbildung beizutragen.

 

3.     Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

4.     Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

5.     Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

1.     Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

 

2.     Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag von dem/den gesetzlichen Vertreter/n zu stellen.

 

3.     Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

4.     Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

5.     Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit deren Erlöschen.

 

6.     Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

 

Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt.

 

§ 5 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

 

§ 6 Vorstand

 

1.     Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und den Mandatsträgern im Gemeinderat der Gemeinde Rödelsee welche der Fraktion der FREIEN LISTE Fröhstockheim - Rödelsee bzw. der Fröhstockheimer Liste angehöhren und Mitglied im Verein sind.

 

2.     Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln.

 

3.     Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine wirksame Neuwahl erfolgt ist.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

1.     Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

 

2.     Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens 1/10 aller Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

 

3.     Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder durch elektronische Post unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung kann als virtuelle Mitgliederversammlung durchgeführt werden.

 

4.     Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Schriftführer nicht anwesend ist.

 

5.     Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

6.     Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erforderlich.

 

7.     Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.

 

§ 8 Auflösung

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

Bei Auflösung des Vereins oder Entzug der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen des Vereins an die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Rödelsee und Fröhstockheim und die katholische Kirchengemeinde Rödelsee und Fröhstockheim je zur Hälfte. 

Rödelsee-Fröhstockheim, 26.11.2021

 

 gez. Roland Hörner

1. Vorsitzender

Datenschutzordnung (DSO)
der FREIEN LISTE Fröhstockheim - Rödelsee e.V.
vom 23.03.2022

Informationen für Mitglieder über die Datenverarbeitung (Art. 12, 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)

(1)     Art der Daten

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person = betroffene Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein.

 

(2)     Pflichtdaten

Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung weiterer Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Verarbeitung aufgrund Einwilligung).

 

(3)     Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die 2. Vorsitzende; ihre Stellvertreterin ist die Kassiererin.

 

(4)     Datenschutzbeauftragte

2. Vorsitzende Nadja Ruhnau-Warm, Am Mühlschutz 13, 97348 Rödelsee- Fröhstockheim, Mail: [email protected].

 

(5)     Zwecke der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs), Förderung der Kultur und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. In diesem Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Sofern sich die Datenverarbeitung auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in dieser DSO an den entsprechenden Stellen erwähnt.

 

(6)     Übermittlung von Daten an Dritte (Art. 4 Nr. 10 DSGVO)

Die Übermittlung von Mitgliederdaten an Dritte erfolgt nicht.

 

(7)   Veröffentlichung von Fotos und Berichten

a) Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wahlversammlungen, etc.) darf der Verein – ohne Einwilligung der betroffenen Personen – insbesondere

§  Teilnehmerlisten;

§  Fotos von der Veranstaltung, auch wenn Teilnehmer oder Zuschauer erkennbar sind;

§  Berichte;

aushängen, im Internet (z.B. auf seiner Homepage und bei Facebook) und seiner Vereinszeitung veröffentlichen sowie an Print- und Online-Zeitungen/-Medien übermitteln. Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.

 

b) Einzelbilder von Zuschauern werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Personen hinweisen, werden dabei höchstens und soweit jeweils erforderlich Vor- und Familienname, Verein sowie Funktion im Verein veröffentlicht/übermittelt.

 

c) Die vorgenannten Regelungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, auf die er zur Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses). Hilfsweise kommt als weitere Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO in Betracht: Die Datenverarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich; die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen demgegenüber nicht.

 

d) In sonstigen Fällen – insbesondere bei nicht öffentlichen Veranstaltungen – veröffentlicht/übermittelt der Verein Fotos, Berichte nur mit Einwilligung der betroffenen Personen (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

 

(9)     Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten

Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder nur herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, werden ihm die notwendigen Daten gegen die schriftliche Verpflichtung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.

 

(10) Übermittlung von Listen mit personenbezogenen Daten

Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO).

 

(11) Löschung der Daten

Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

 

(12) Rechte der betroffenen Personen

Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

 

(13) Widerspruch gegen die Verarbeitung zur Wahrung eigener Interessen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO)

Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 (1) e) oder f) DSGVO erfolgt, haben Mitglieder jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf der eine Verarbeitung beruht, sind dieser Datenschutzordnung zu entnehmen. Dieses Recht kann schriftlich oder per E-Mail bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Wenn ein Mitglied Widerspruch einlegt, wird der Verein die Betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, der Verein kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Mitglieds überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

(14) Einwilligungen

Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

(15) Beschwerderecht

Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD).

 

Rödelsee-Fröhstockheim, 23.03.2022

 

 gez. Roland Hörner

1. Vorsitzender